Pflichtangaben für alle Inserate ab 01.05.2014 (auch für bereits vorher erstellte Anzeigen)
* Ist im Energieverbrauchskennwert der Energieverbrauch für Warmwasser nicht enthalten (weil Warmwasser z. B. mit Strom direkt
in den Wohnungen erwärmt wird), addieren Sie pauschal 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zum
Kennwert dazu und nennen Sie diesen Wert in der Anzeige.
Pflicht
Existiert ein Energieausweis, ist es Pflicht, die energetischen Kennwerte in der Anzeige zu nennen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld.
Wichtig
Alte Energieausweise verlieren nach dem 01.05.2014 nicht ihre Gültigkeit. Der bestehende Energieausweis für Ihr Gebäude ist bis zum Ablauf seiner 10-Jahres-Frist gültig.
Erst danach müssen Sie einen neuen beantragen.
Tipp
Sie haben Ihr Gebäude in den letzten 3 Jahren energetisch saniert? Dann beantragen Sie am besten einen neuen Energieausweis,
denn mit besseren Energiekennwerten lässt sich ein Gebäude besser vermieten oder verkaufen.
Berechnungsgrundlage Verbrauchsausweis
Berechnungsgrundlage Verbrauchsausweis ist der tatsächliche Energieverbrauch der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre.
Berechnungsgrundlage Bedarfsausweis
Berechnungsgrundlage Bedarfsausweis sind bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung.
Mehr Infos und Bestellmöglichkeiten unter: www.immobilienscout24.de/energie
Energieausweis: der neue Bandtacho mit Energieeffizienzklassen
Neue Regelung gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014:
- Der Bandtacho reicht nur noch von 0 bis > 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
- Zusätzlich wird der Energiebedarf des Gebäudes einer Effizienzklasse von A+ bis H zugeordnet (ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten).
Beispiel eines Energieausweises
Das dargestellte Haus entspricht der Energieeffizienzklasse C.
Einteilung der Energieeffizienzklassen
(Endenergiebedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr):
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Stand 11/2013